Reglement go4it Power-Stafette
Wegenstetten, 30. Juni 2013
1. Verantwortlichkeit
Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem
Zustand sowie körperlich gesund an der go4it Power-Stafette
teilzunehmen. Er hat dieses Reglement und die Verkehrsregeln
des Strassenverkehrsgesetzes einzuhalten sowie die Auflagen
des Veranstalters und die Anweisungen der Rennleitung, Streckenposten
und Helfer zu befolgen.
2. Disziplin
Es ist verboten, andere Teilnehmer in irgendeiner Form zu behindern.
Verlässt ein Teilnehmer seine Rennstrecke, muss er das Rennen am
gleichen Ort wieder aufnehmen. Die Teilnehmer dürfen die Strecke
nicht abkürzen, einen Teil der Strecke auslassen oder sich auf
andere Weise einen Vorteil verschaffen.
Sämtliche Streckenabschnitte auf öffentlichen Strassen sind nicht
gesperrt. Es muss jederzeit mit Gegenverkehr gerechnet werden.
3. Anmeldung / Startgeld
Interessenten melden sich bis spätestens 31.05.2013 an.
Die Anmeldung gilt als rechtsgültig, sobald das vollständig
einbezahlte Startgeld fristgerecht bei den Veranstaltern eingetroffen ist.
Annullierungen der Anmeldung sind bis zum 31.05.2013 möglich.
Bei fristgerechter Annullierung wird das Startgeld abzüglich
25% Bearbeitungsgebühr zurückbezahlt. Bei Annullierung nach
dem 31.05.2013 erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
Einzelstarter, die ein Arztzeugnis vorlegen können, erhalten
in jedem Fall das volle Startgeld zurück.
4. Check-In
Einzelstarter und Teams müssen zu den offiziellen Check-In
Zeiten ihre Startunterlagen abholen.
Der Check-In findet zu folgenden Zeiten in der Mehrzweckhalle
in Wegenstetten statt:
- Samstag 29.06.2013: 16:00 – 18:00 Uhr / 20:00 - 21:00 Uhr
- Sonntag 30.06.2013: 07:00 – 08:30 Uhr
Beim Check-In muss die unterschriebene Athletenerklärung abgegeben werden!
5. Supporter/ Hilfe von Aussenstehenden
Die Teilnehmer dürfen nicht von Tempomachern oder Supportern
direkt auf der Strecke begleitet werden, sei es in Autos, auf
Motorrädern, Velos, zu Fuss oder auf andere Weise.
Die Entgegennahme von Verpflegung und anderen Gegenständen
(Kleider usw.) von Supportern oder Dritten ausserhalb der
Wechselzone ist untersagt.
Bei einer Panne (Velo, Bike) darf Hilfe von Aussen angenommen werden.
6. Sanitätsdienst
Die Anweisungen des Sanitätsdienstes sind strikte zu befolgen.
Diese sind befugt, Teilnehmer jederzeit aus dem Rennen zu nehmen,
wenn deren Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist. Teilnehmer,
die Erste Hilfe erhalten, können das Rennen am gleichen Ort wieder
fortsetzen, wenn der Arzt/Sanitäter dies gestattet.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadenfälle
und Diebstähle. Beim Check-In ist die unterschriebene
Athleten-Erklärung zur abzugeben.
8. Kategorien
Einzel Männer: Männer, welche die gesamte Strecke alleine bewältigen.
Einzel Frauen: Frauen, welche die gesamte Strecke alleine bewältigen.
Team Männer: 4 Männer, die je eine Teilstrecke (Bike, Velo, Inline, Laufen) absolvieren.
Team Mixed / Frauen: 4 Personen, wovon mind. 2 Frauen, die je eine Teilstrecke (Bike, Velo, Inline, Laufen) absolvieren.
Couple: Ein Mann und eine Frau, welche jeweils 2 Teilstrecken (Bike, Velo, Inline, Laufen) absolvieren.
Das Mindestalter für die Teilnahme an der go4it Power-Stafette beträgt 16 Jahre.
9. Preise
Jeder Teilnehmer erhält einen Erinnerungspreis.
Die drei Erstplatzierten jeder Kategorie erhalten Naturalpreise.
10. Kontrollschluss
Die Kontrollschlusszeiten an den Wechselzonen und im Ziel müssen eingehalten werden und sind wie folgt definiert:
- Verpflegungsposten Limpberg: 10:30 Uhr
- Wechselzone Bike / Velo: 12:00 Uhr
- Wechselzone Velo / Inline: 14:30 Uhr
- Wechselzone Inline / Laufen: 15:15 Uhr
- Ziel: 17:00 Uhr
Zu spät in einer Wechselzone eintreffende Einzelstarter werden
aus dem Rennen genommen und nicht mehr gewertet.
Ein Team, das einen Kontrollschluss verpasst darf das Rennen
fortsetzen, wird jedoch nicht mehr gewertet. Noch wartende
Teamstarter werden bei Kontrollschluss im Massenstart auf die nächste Etappe geschickt.
11. Neutralisation
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, dass er rechtzeitig am
richtigen Ort ist. Die Zeitmessung wird während des Wettkampfs nicht angehalten.
12. Ausrüstung
Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich und
hat dafür zu sorgen, dass diese den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes
entspricht und für einen solchen Wettkampf geeignet ist. Er ist verpflichtet,
die vom Veranstalter abgegebenen offiziellen Startnummern während des ganzen Rennens gut sichtbar zu tragen.
13. Abfall
Die Teilnehmer tragen Sorge zur Umwelt. Verpflegungsabfall darf nur im
markierten Verpflegungsbereich fortgeworfen werden. Anschliessend ist der
Verpflegungsabfall bis zum nächsten Verpflegungsbereich mitzunehmen oder
in Abfallbehältern zu entsorgen. Unerlaubtes Wegwerfen jeglichen Abfalls
kann mit Disqualifikation bestraft werden.
14. Helmtragpflicht / Verwendung von Stöcken
Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelmes ist für Velofahrer,
Biker und Inliner obligatorisch. Die Verwendung von Stöcken auf der Inline Strecke ist nicht erlaubt.
15. Wechselzone
Die Wechselzone darf nur von Teilnehmern betreten werden. Betreuer
und Zuschauer haben keinen Zutritt. Velos und Bikes müssen innerhalb der Wechselzonen geschoben werden.
16. Transport
Für Einzelstarter wird der Transport von Velo und Inline Skates
zwischen der Wechselzone Velo/Inline und Ziel durch den Veranstalter
organisiert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Transportschäden.
Der Transport der Teilnehmer zwischen Start/Ziel und Wechselzonen wird vom Veranstalter organisiert.
17. Proteste
Proteste müssen spätestens 30 Minuten nach Zieleinlauf in schriftlicher
Form, unterzeichnet und unter Angabe des Sachverhaltes mit Hinweis auf
allfällige Zeugen eingereicht werden. Es muss ein Depot von Fr. 50.- hinterlegt werden.
Die Wettkampfjury entscheidet uneingeschränkt. Die Entscheide der
Wettkampfjury sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Nur bei Gutheissung des Protestes wird die Kaution von Fr. 50.- dem Protestierenden zurückerstattet.
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